Datenschutz & Compliance
Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen, eigenen Datenschutzhinweis hinterlegen und den Informationsnachweis pro Mitglied einsehen.
Unter Admin → Datenschutz & Compliance regelst du, was der Datenschutz für den Einsatz von CheckCourt im Verein verlangt. Einsehen darf das, wer den Datenschutz lesen darf. Ändern darf es, wer den Datenschutz verwalten darf.
Hinweis zur Rechtslage
Oben auf der Seite steht ein kurzer Überblick:
- Der Verein ist für die Daten seiner Mitglieder datenschutzrechtlich verantwortlich. CheckCourt arbeitet in seinem Auftrag als Auftragsverarbeiter.
- Mitglieder müssen dem Einsatz von CheckCourt nicht zustimmen. Es reicht, dass sie über die Datenverarbeitung informiert werden.
- Registriert sich jemand selbst über einen Einladungslink, erfüllt der Datenschutzhinweis im Beitrittsformular diese Pflicht. Legst du ein Mitglied selbst an, informiert ihr es außerhalb von CheckCourt, etwa über den Mitgliedsantrag, und du bestätigst das beim Anlegen.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Ist der AVV noch nicht abgeschlossen, öffnest du den Vertragstext über AVV-Text öffnen, bestätigst, dass du für den Verein vertretungsberechtigt bist, und klickst auf AVV unterschreiben. Danach steht dort AVV unterschrieben mit Name und Zeitpunkt.
- Extern geregelt: Der AVV wurde außerhalb von CheckCourt abgeschlossen, etwa im Rahmen eines Pilotvertrags. Du musst nichts tun.
- In einem Sandbox-Verein ist kein AVV nötig.
Apps, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen eigenen AVV mit ihrem Anbieter. Den schließt du bei der Installation ab, siehe Apps.
Datenschutzhinweis für den Beitritt
Ohne eigenen Hinweis zeigt CheckCourt im Beitrittsformular einen allgemeinen Standardhinweis. Hat euer Verein einen eigenen, hinterlegst du ihn hier:
- Vorlage laden füllt das Feld mit einer Mustervorlage, die du anpasst. Vorlage und Standardhinweis sind unverbindliche Hilfen. Lass den Text im Zweifel prüfen, etwa von eurem Datenschutzbeauftragten.
- Dein Datenschutzhinweis (optional): bis zu 10.000 Zeichen. Überschriften, Fettdruck, Listen und Links schreibst du in Markdown. Vorschau zeigt, wie der Text aussieht.
- Explizite Zustimmung der Mitglieder erforderlich: Neue Mitglieder müssen dem Hinweis mit einem eigenen Haken zustimmen. Das geht nur mit eigenem Hinweis und ist in den meisten Vereinen nicht nötig.
- Kenntnisnahme durch Toggle bestätigen: Neue Mitglieder bestätigen, dass sie den Hinweis gelesen haben, bevor sie fortfahren. Das funktioniert auch mit dem Standardhinweis.
Mit Speichern übernimmst du die Änderungen. Mit Eigenen Hinweis löschen gilt wieder der Standardhinweis. Darunter steht die Änderungshistorie des Hinweises.
Erfassung und Informationsnachweis
Die Tabelle zeigt für jedes Mitglied, wann es in CheckCourt erfasst wurde und auf welchem Weg es über die Datenverarbeitung informiert wurde:
- Selbst: Das Mitglied hat sich selbst registriert und den Hinweis im Beitrittsformular gesehen.
- Über Verein-Admin: Ein Admin hat das Mitglied angelegt und bestätigt, dass es außerhalb von CheckCourt informiert wurde.
- Übernommen: Das Mitglied wurde erfasst, bevor CheckCourt diesen Nachweis protokolliert hat.
Über die Suche findest du einzelne Mitglieder.